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Der Bund sowie der Kanton Schwyz erheben keine Handänderungssteuer. Die Handänderungssteuer wurde in diversen Kantonen bereits gelockert oder abgeschafft. Darunter zum Beispiel der Kanton Solothurn welcher bei dauernd selbstgenutztem Wohneigentum eine steuerfreie Handänderung vorsieht. Mehrere Kantone darunter Zug, Glarus, Schaffhausen und Zürich erheben anstelle der Steuer nur eine Gebühr. Im Kanton Bern muss der Käufer einer Liegenschaft auf den ersten CHF 800’000.– Franken des Kaufpreises keine Handänderungssteuer mehr bezahlen, wenn er innert drei Jahren diese während zwei Jahren als Hauptwohnsitz nutzt. Der Betrag über den CHF 800‘000.– ist vom Käufer mit 1,8% zu versteuern.
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