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Es gibt zentrale a) Elektrospeicherheizungen oder b) Direktheizungen, genannt auch Widerstandsheizungen zB in Form von IR-Strahler oder Elektroradiatoren.
a) darf nicht mehr ersetzt werden, d.h. nur noch repariert
b) einzelnen Räume defekt, darf in einzelnen Räumen ersetzt werden.
Mit dem neuen Energiegesetz müssen nun die Kantone neue Vorschriften via Kantonsrat machen. Kanton Luzern ist am weitesten und plant Verbot ab 2032.
Kanton Bern bringt es demnächst in den Grossen Rat und man erwartet ähnliches wie Luzern.
Broschüre „Ersatz von Elektroheizungen“
Für weitere Fragen: Energieberatung des Kanton Bern
http://www.energieberatungbern.ch/energieberatung-fuer-private/
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